Unternehmensnachfolge

Lösungen zur Unternehmensnachfolge, um komplexe Nachfolgeregelungen rechtssicher zu gestalten.

Hebbelstraße 28

14469 Potsdam

frauodysseus.
Erfahrene Rechtsberatung zur Unternehmensnachfolge

Eine rechtzeitig geplante Unternehmensnachfolge bewahrt nicht nur Vermögen, sondern sichert auch den Fortbestand Ihres unternehmerischen Erfolgs.

frauodysseus Rechtsanwälte steht Ihnen als starker Partner zur Seite – mit Erfahrung, individueller Beratung und konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.

Eine Unternehmensnachfolge ist mehr als die Übergabe von Vermögenswerten; sie ist ein zentraler Schritt zur Sicherung Ihres Lebenswerks und der Zukunft Ihrer Familie.

Wir unterstützen Sie dabei, wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Interessen in Einklang zu bringen. Hierzu entwickeln wir mit Ihnen individuelle Nachfolgekonzepte, gestalten Übertragungsverträge, Eheverträge, Testamente und gesellschaftsrechtliche Regelungen und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung und Moderation innerhalb der Familie oder mit Dritten. 

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge umfassen unter anderem:

Gesellschaftsverträge: Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Nachfolgeklauseln zur Stabilisierung des Unternehmens im Familienverbund über Generationen hinweg

Übergabeverträge: Gestaltung von Übergabeverträgen,  Erb- und Pflichtteilsregelungen; für Arztpraxen und MVZ einschließlich der Vertretung gegenüber der zuständigen KV bzw. dem zuständigen Zulassungsausschuss

Stiftungslösungen: Entwicklung und Umsetzung von Stiftungslösungen

Vorsorgekonzepte: Erstellung von Vorsorgekonzepten, insbesondere Vollmachten und Notfallplanungen

Ihre Ansprechpartnerinnen für Unternehmensnachfolge

Sabine Nagel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und für Steuerrecht und Annett Kleinert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, beraten Sie rund um das Thema der Unternehmensnachfolge.

Bitte lesen Sie vor dem Senden Ihrer Daten hier die Datenschutzerklärung. Über die Kontaktaufnahme kommt  kein Mandatsverhältnis zustande. Vor jeder Mandatsübernahme wird geprüft, ob widerstreitende Interessen vorliegen. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen gemäß BRAO untersagt.