Leistungen

Rechtsberatung. Vertretung. Legal Coaching Services.

Von der Rechtsberatung bis zur Vertretung: Die Kanzlei ist auf die Lösung Ihrer rechtlichen Herausforderungen in der Gesundheitswirtschaft spezialisiert. Auf Wunsch mit Legal Coaching Services, wenn die spezialisierte Rechtsberatung nicht ausreicht, um die beste Lösung zu finden und umzusetzen.

Beratungsangebot

Die Mandantenstruktur reicht von Krankenhäusern, ambulanten Leistungsanbietern, Pflegeeinrichtungen bis zu bestellten Generalbevollmächtigten in Eigenverwaltungsverfahren sowie Insolvenzverwaltern, die ihr Team verfahrensbezogen um die gesundheitsrechtliche Kompetenz und um Legal Coaching Service ergänzen möchten.

Insbesondere erbringt die Kanzlei die folgenden Beratungsleistungen:

Beratung von Vorständen, Geschäftsführung und Aufsichtsräten zu Handlungspflichten und Haftungsrisiken sowie bei der Prüfung von Insolvenzgründen

Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und Haftungsansprüchen

Unterstützung von Investoren bei Transaktionen mit Krisenunternehmen 

Beratung bei regulatorischen Anforderungen und Compliance-Fragen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden

Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und vertragsbezogenen Streitigkeiten 

Legal Coaching Service

»Build what’s strong«

Der Legal Coaching Service unterstützt Sie als Mandanten dabei, ihre Situation im juristischen Kontext zu reflektieren und einzuordnen. Sie werden gestärkt und dazu inspiriert, neue Perspektiven zu entwickeln. Im Ergebnis erweitert Legal Coaching Service Ihre Handlungsoptionen. 

Sich mit sich selbst und den eigenen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, erfordert Mut und Bereitschaft zur Veränderung. Coaching-Prozesse können durchaus unbequem sein, doch Zeiten des Wandels, wirtschaftliche Krisen und andere äußere Anlässe zu Veränderungen bieten oft den entscheidenden Impuls, sich auf diesen Weg einzulassen.

Bitte lesen Sie vor dem Senden Ihrer Daten hier die Datenschutzerklärung. Über die Kontaktaufnahme kommt  kein Mandatsverhältnis zustande. Vor jeder Mandatsübernahme wird geprüft, ob widerstreitende Interessen vorliegen. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen gemäß BRAO untersagt.