Rechtsgebiete

Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Gesundheitswirtschaftsrecht. Medizinforschungsrecht.

Zu Recht dürfen Sie bei der Beauftragung der Kanzlei rechtliches Spezialwissen und langjährige Erfahrung in den für Sie wesentlichen Rechtsthemen erwarten.

Was die Kanzlei für Sie tun kann

Rechtsgebietsübergreifende Beratung

Die Kanzlei berät nicht in abgegrenzten Rechtsgebieten, sondern übergreifend an der Schnittstelle des Gesundheitswirtschaftsrechts zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Diese Schnittstelle kann sich vor allem dann zeigen, wenn Unternehmen im Gesundheitssektor insolvent werden oder insolvent zu werden drohen. In solchen Fällen müssen die rechtlichen Vorschriften beider Rechtsgebiete berücksichtigt werden, um eine angemessene Lösung zu finden, die letztlich auch die Interessen der Gemeinschaft an der Versorgung der Patienten wahrt. Die  gesundheitliche Versorgung der Patienten muss natürlich auch während einer wirtschaftlichen Schieflage gewährleistet sein. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, Mitarbeiter nicht zu verlieren und Verträge mit Lieferanten und Versicherungen aufrechtzuerhalten. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen haben aufgrund ihrer besonderen Verantwortung und ihrer oft komplexen Finanzierungs- und Betriebsstrukturen spezielle Bedürfnisse im (drohenden) Insolvenzfall. Hier spielen auch politische und gesellschaftliche Interessen eine Rolle. Bei der Insolvenz von Gesundheitseinrichtungen stellen sich zudem zahlreiche Haftungsfragen, etwa hinsichtlich der Fortführung der Patientenversorgung oder der Verantwortlichkeit für Behandlungsfehler während der Insolvenz

Um Insolvenzen in der Gesundheitsbranche zu vermeiden, ist die Kenntnis von präventiven Maßnahmen und rechtlichen Instrumenten entscheidend. Hierzu gehören zum Beispiel spezielle Risikomanagement-Strategien und die rechtzeitige Umstrukturierung von Schulden.

Die Schnittstellen von Insolvenzrecht und Gesundheitswirtschaftsrecht bieten vielfältige Herausforderungen, aber auch Chancen für Mandanten in diesem Sektor. Eine spezialisierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um die vielfältigen Interessenlagen von Gläubigern, Patienten, Mitarbeitern und der Gesellschaft als Ganzes zu berücksichtigen und eine bestmögliche Lösung im Falle einer (drohenden) Insolvenz zu erreichen.

 

Standardaufgaben

Im Medizinforschungsrecht übernimmt die Kanzlei bei Bedarf die Vertragsverhandlungen. Die Kanzlei versteht sich dabei als Dienstleister für die Forschungseinrichtungen und forschenden Wissenschaftler, damit sie nicht nur rechtliche Sicherheit in der Planungs- und Durchführungsphase haben, sondern auch potenzielle Haftungsrisiken und Streitigkeiten vermindern. Dadurch können sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – die Forschung.

 

Das deutsche Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Fragestellungen rund um finanzielle Krisen auseinandersetzt. Es stellt einen rechtlichen Rahmen zur Verfügung, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und um in Fällen von Zahlungsunfähigkeit die Rechte von Gläubigern zu schützen. Infolge der Komplexität des Insolvenzrechts wirken oft spezialisierte Anwälte, Steuerberater und andere Experten an Insolvenzverfahren mit, um die vielschichtigen juristischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen.

Zu den zentralen Themen des Insolvenzrechts zählen Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung. Unter Sanierung versteht man Bemühungen, die darauf abzielen, ein insolventes Unternehmen oder eine überschuldete Person wieder wirtschaftlich leistungsfähig zu machen. Häufig geschieht dies durch eine Neustrukturierung von Schulden, etwa durch Schuldschnitt oder Stundungen, sowie durch Anpassungen in der Unternehmensstruktur oder Betriebsorganisation. Das Insolvenzrecht bietet die Möglichkeit, Unternehmen durch Sanierungsverfahren zu erhalten und neu zu strukturieren. Dies kann durch einen Insolvenzplan erfolgen, bei dem Gläubiger einvernehmlich auf Teile ihrer Forderungen verzichten oder Zahlungsfristen verlängern, damit das Unternehmen fortgeführt und saniert werden kann. Das Insolvenzrecht umfasst darüber hinaus auch Regelungen für die sogenannte Eigenverwaltung, bei welcher das Management des betroffenen Unternehmens unter Aufsicht eines Sachwalters die Kontrolle behält, um das Unternehmen selbstständig zu sanieren.

Die Restrukturierung bezieht sich auf das Umgestalten von Unternehmensstrukturen, Geschäftsmodellen und weiteren betrieblichen Prozessen, um so auf Krisen zu reagieren und eine Grundlage für eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.

Für Einzelpersonen und Unternehmen, bei denen keine Chance auf Sanierung besteht, bietet das Insolvenzrecht die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

In einer finanziellen Krise gehört die anwaltliche Beratung in dieser komplexen Materie des Insolvenzrechts in kompetente Hände. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht sowie über ein Netzwerk an Gutachtern und Kollegen, die im Bedarfsfall einbezogen werden können.

Das Gesundheitswirtschaftsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit der Organisation, Finanzierung und Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beschäftigt und schließt eine Vielzahl von Akteuren ein, darunter Ärzte, Krankenhäuser, Versicherungen und Patienten. Die Gesundheitsversorgung bildet das Herzstück und wird maßgeblich durch das Zusammenspiel der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV), den Staat und weitere Träger der sozialen Sicherheit beeinflusst und finanziert.

Im Bereich des Gesundheitswirtschaftsrechts verfügt die Kanzlei über besondere Praxiserfahrungen in der rechtlichen Beratung zu innovativen Gesundheitsprojekten, der rechtlichen Begleitung und Unterstützung bei den Pflegesatzverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern sowie der Krankenhausfinanzierung.

Das Medizinforschungsrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich mit der Regulierung von Forschungsaktivitäten im medizinischen Bereich beschäftigt. Klinische Forschung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung neuer Medikamente und medizinischer Verfahren und bringt eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen mit sich.

Die Durchführung klinischer Studien beruht auf Vertragswerken zwischen Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen und anderen beteiligten Parteien, wie z.B. Clinical Research Services (CRO). Klinische Studien müssen zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten, darunter das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) und entsprechende EU-Verordnungen. Diese zielen darauf ab, die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten und die wissenschaftliche Integrität zu bewahren. Professionell ausgearbeitete Verträge sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu definieren und zu schützen. Dazu gehören z.B. Fragen zu Studienfinanzierung, Geheimhaltungsvereinbarungen und Publikationsrechten. Daneben spielt der Datenschutz eine essenzielle Rolle in der klinischen Forschung. Patientendaten müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschützt und verarbeitet werden.

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