Intensivpflegerecht

Lösungen im Intensivpflegerecht für Leistungserbringer in der außerklinischen Intensivpflege unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen.

Hebbelstraße 28

14469 Potsdam

frauodysseus.
Erfahrene Rechtsberatung im Intensivpflegerecht

Die außerklinische Intensivpflege unterliegt besonders hohen medizinischen, pflegerischen und rechtlichen Anforderungen. 
Zulassungsvoraussetzungen, Qualitätsanforderungen und Abrechnungsmodalitäten erfordern eine präzise juristische Begleitung, um Versorgungsangebote wirtschaftlich und rechtssicher zu betreiben.  

frauodysseus Rechtsanwälte steht Ihnen als starker Partner zur Seite – mit Erfahrung, individueller Beratung und konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.

Die außenklinische Intensivpflege ist eine anspruchsvolle und wertvolle Aufgabe, die höchste Professionalität und Verantwortung erfordert – auch im rechtlichen Bereich.

Die außenklinische Intensivpflege stellt einen wesentlichen Bestandteil der Versorgung von schwerstkranken und intensivpflegebedürftigen Menschen dar, die außerhalb eines Krankenhauses auf umfassende medizinische und pflegerische Betreuung angewiesen sind.  Eine entscheidende Rolle spielt hierbei das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), das die Rahmenbedingungen für die außerklinische Intensivpflege grundlegend verändert hat. Seit Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leistungserbringer deutlich komplexer geworden.

Hier ein Auszug unserer Leistungen im Intensivpflegerecht: 

Beratung zur Zulassung und Vergütung: Unterstützung bei Zulassungsverfahren, Verträgen mit Kostenträgern und Verhandlungen über Vergütungssätze.

Gestaltung und Prüfung von Versorgungsverträgen: Rechtssichere Verträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. 

Begleitung bei Qualitätsprüfungen: Rechtliche Beratung bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Aufsichtsbehörden.

Beratung zu Wohngruppenkonzepten: Rechtliche Gestaltung von betreuten Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Menschen, einschließlich Miet- und Betreuungsverträgen.

Compliance und Haftungsvermeidung: Entwicklung von Organisationsstrukturen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Minimierung von Haftungsrisiken.

Unterstützung bei Konflikten mit Kostenträgern: Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Vertretung bei Streitigkeiten über Leistungsbewilligungen.

Ihre Ansprechpartnerin für Intensivpflegerecht

Unsere Partnerin Sabine Nagel, MBA (HealthCare Management), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und für Steuerrecht berät Sie rund um Ihre Themen im Intensivpflegerecht.

Bitte lesen Sie vor dem Senden Ihrer Daten hier die Datenschutzerklärung. Über die Kontaktaufnahme kommt  kein Mandatsverhältnis zustande. Vor jeder Mandatsübernahme wird geprüft, ob widerstreitende Interessen vorliegen. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen gemäß BRAO untersagt.